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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | AfD hängt Plakate zu früh auf - Feuerwehr hängt sie ab | 24 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 866283 | ||
Datum | 01.02.2021 18:02 MSG-Nr: [ 866283 ] | 1418 x gelesen | ||
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Geschrieben von Olaf W. Sicherlich möglich im Rahmen der Amtshilfe,t. Wie soll da bitte Amtshilfe funktionieren? Amtshilfe können sich nur Behörden gegenseitig geben. Somit kann in diesem Fall die Feuerwehr keine Amtshilfe leisten. Sondern nur als Bestandteil der Behörde "Stadt Heilbronn" tätig werden. Und die Stadt Heilbronn hatte die Pflicht, nachdem der Zustandsstörer seiner Pflicht der Beseitigung nicht nachgekommen ist, diese zu entfernen. Rechtsgrundlage in Heilbronn bietet da §16 Straßengesetz BW: (8) Wird eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt oder kommt der Erlaubnisnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Verpflichtungen anordnen. Sind solche Anordnungen nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich oder nicht erfolgversprechend, so kann sie den rechtswidrigen Zustand auf Kosten des Pflichtigen beseitigen oder beseitigen lassen. Hervorhebung durch mich. | ||||
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