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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung gegen FA | 26 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 866263 | ||
Datum | 31.01.2021 22:20 MSG-Nr: [ 866263 ] | 2237 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus B. andere/weitere Informationen zu dem SachverhaltZum Einsatz jedenfalls. Eine Tatbestandsprüfung zum § 35 StVO dürfte, jedenfalls wenn man den Einsatzkräften dort den Alarmierungsgrund mitteilt, recht schnell beendet sein. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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