Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung gegen FA | 26 Beiträge |
Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 866204 |
Datum | 30.01.2021 13:22 MSG-Nr: [ 866204 ] | 4111 x gelesen |
Infos: | 30.01.21 Ravensburg: Auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus: Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung
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Straßenverkehrsordnung
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Ist er denn "gebrettert"?
Zur gefahrenen Geschwindigkeit wurde in dem Artikel doch keine Aussage gemacht.
Hast Du da weitere Kenntnisse?
Soweit ich diesen sehr kurzen Artikel für mich interpretiere, war es anscheinend so, der ist in die Kreuzung bei Rot eingefahren, andere Verkehrsteilnehmer konnten nicht erkennen, dass der Feuerwehrmann auf einer Einsatzfahrt ist - Blaues Blinklicht und Horn fehlt.
Nun muss ein Gericht entscheiden, war es eine berichtigte Abweichung von der StVO, was war der Grund der Alarmierung, welche Kenntnisse hatte der FA zum Einsatzgeschehen?
Hat der auffahrende Renault-Fahrer den Sicherheitsabstand eingehalten?
Erst mal einige/viele offene Fragen, die ein Richter zu bewerten hat. Warten wir ab was draus wird.
Sicherlich keine Glanzleistung des FA.
Grüße aus dem schönen Bergischen Land
Markus
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