Ich glaube, darum geht es ja gerade:
1. Aufgabe der Gemeinde die Löschwasserversorgung sicherzustellen (§ 3 I 4. Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz)
2. Aufgaben des Verbandes (worauf sich die Gemeinde beruft): Nach §4 I 4. "[Der Verband hat die Aufgaben:] Wasser für öffentliche Zwecke bereitzustellen und soweit das verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben,"
Jetzt ist die Frage, was versteht man unter dem unbestimmten Rechtsbegriff "öffentlicher Zweck"... Ich bin kein Jurist - vielleicht kennt sich jemand besser aus. Aber der Wasserverband (dem die Hydranten ja gehören) beruft sich anscheinend darauf, dass Löschwasserversorgung als Aufgabe der Gemeinde kein öffentlicher Zweck sei.
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