Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 866170 |
Datum | 28.01.2021 17:22 MSG-Nr: [ 866170 ] | 1520 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Hallo!
Geschrieben von Olaf F.Aber ich verstehe nicht, wie man sich in eine FF einklagen kann.
Eigentlich nicht. Zumindest ist mir kein Fall bekannt wo sich jemand in eine FF eingeklagt hat. Warum auch? So eine Klage wäre ein schlechter Start.
Natürlich muss die Ablehnung eines Bewerbers sauber begründet werden. Da muss man ein wenig aufpassen, nur weil einem die Nase des Bewerbers nicht gefällt geht das nicht.
Ich kann Dir nur sagen wie es hier gehandhabt wird. Ich spreche nicht für ganz Rheinland-Pfalz.
Hier entscheidet die Wehrführung zunächst ob ein Bewerber für das "Schnupperhalbjahr" aufgenommen wird. Wenn alles passt, wird der Bewerber dann verpflichtet.
Ablehnungsgründe wären zum Beispiel Vorstrafen. (Eigentums-, Gewaltdelikte etc.)
Weiterhin abzulehnen wäre ein Bewerber wenn der begründete Verdacht besteht das seine Mitgliedschaft zu einer erheblichen Störung des Dienst- und Einsatzbetriebes führt.
Wie bereits gesagt, es muss alles sauber begründet sein und der Bewerber muss auf jedem Fall angehört werden.
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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