Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 866133 |
Datum | 27.01.2021 09:43 MSG-Nr: [ 866133 ] | 1798 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Nils J.Das reine Aufstellen und In-Kraftsetzen von Satzungen bedeutet ja erstmal nicht, daß man sich das auch wirklich gut überlegt hat oder daß die rechtlich sauber sind. Die Pflichtfeuerwehrsatzung aus 2020 war in der aktuellen Sitzung ja auch noch mal Thema, mit div. redaktionellen Anpassungen (Link), aber keinen grundsätzlichen, inhaltlich neuen Dingen.
Wenn man bedenkt, dass es dafür wohl keine Mustersatzung geben wird, es mit Kommentierungen und Rechtssprechung zur Pflichtfeuerwehr in Hessen mangels Fällen (ist wohl lt. Zeitung die zweite im Land überhaupt, wobei man zur ersten schon nix mehr im Netz findet) auch sehr überschaubar bis jungfräulich ausschauen dürfte, wird man sich da von der Idee bis zur Umsetzung neben der genannten anwaltlichen Beratung und dem HSGB auch mit diversen anderen Stellen abgestimmt haben, Aufsicht, Ministerium... Und auch aus den Mauern der VG kommen manchmal konstruktive Hinweise, ohne das gleich Urteile gefällt werden. Kontaktmöglichkeiten hat man über die Jahre ja nun auch genug gesammelt ;-)
Die Beschlüsse, die die Gemeindevertretung nun dort gefasst hat, mag man nicht als Königsweg ansehen, aber ich bin mir absolut sicher, dass es ein ausreichend überlegter und abgestimmter Weg ist.
Geschrieben von Nils J.Alters- und Ehrenabteilung, Jugendfeuerwehr (=die Zukunft!) automatisch mit aufgelöst Lösung (für den Fall, dass man darin überhaupt ein Problem erkennen will): Nein, da die übergeordnete Gemeinde-FF ja noch besteht. Diese untergliedert sich nach der dortigen FF-Satzung in Einsatz, Alter, Jugend, Kinder und Musik, nicht die einzelnen Ortsteilwehren.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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