Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866114 |
Datum | 26.01.2021 15:32 MSG-Nr: [ 866114 ] | 2213 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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Hallo,
Geschrieben von Jakob T.Was soll mit denen passieren? (oder hab ich das im Thread überlesen?)
Werden diese entlassen?
Mit 7 Leuten hat man keine funktionsfähige FF mehr. Daher wird diese aufgelöst und eine PF einberufen. Auch diese 7 können dann natürlich zur PF einberufen werden.
Geschrieben von Jakob T.Denn wie schon ein Vorredner geschrieben hat, könnte passieren, das man das nun fehlende Personal hinzuverpflichtet. Also die sieben FA (SB) weiterhin in der Wehr verbleiben.
Nein. Die FF wurde (wird zum 31.1.) aufgelöst. Damit verbleiben dort auch keine FA mehr.
Geschrieben von Jakob T.So würde das wohl in Rh.- Pfalz gehandhabt werden.
Nein. Ich kenne es aus einem anderen Beispiel auch so (wenn ich das recht in Erinnerung habe) dass eine Dienstverpflichtung aller für die PF erfolgte und keine unverändert in der nicht mehr existierenden FF blieben.
Geschrieben von Jakob T.Mir kommen berechtigte Zweifel ob man das Problem so wirklich zum Abschluss bringt oder doch eher eine neue Front aufmacht.
Wo liegt das Risiko? Bestenfalls darin, dass der gute Herr wieder klagt. Und wenn ja, wogegen? Dagegen, dass er nicht zu einer Pflichtfeuerwehr in irgendeinem Ort, in dem er weder wohnt noch arbeitet, einberufen wird? Da würde ich die Erfolgschancen bei Null sehen. Der einzige Strohhalm, an den man sich dabei klammern könnte, wäre dass die FF nicht aufgelöst werden darf/wird.
Gruß,
Michael
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