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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 866108 | ||
Datum | 26.01.2021 13:47 MSG-Nr: [ 866108 ] | 2101 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Alexander H. Warum nicht, er wird ja in seinem Recht verletzt in der Feuerwehr zu sein. es geht hier dann um den Eintritt in die Pflichtfeuerwehr sein erstrittenes Recht ist "erloschen". Es gibt ab nächste woche keine Freiwillige Feuerwehr mehr. wenn man jetzt aus dem Urteil das Recht auf den Eintritt in die Pflichtfeuerwehr im Nachbarort herauslesen will dann muss man das konsquent tun. Dann hab ich z.B. auch das Recht in die dortige Pflchtfeuerwehr aufgenommen zu werden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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