Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 866106 |
Datum | 26.01.2021 13:15 MSG-Nr: [ 866106 ] | 2150 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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Die Klagebefugnis würde ich ihm auch zugestehen, aber ohne Erfolgsaussicht.
Geschrieben von Alexander H. Warum nicht, er wird ja in seinem Recht verletzt in der Feuerwehr zu sein. Diese Recht hat er sich ja erfolgreich eingeklagt. Nein, hat er nicht. Er hat sich erfolgreich gegen eine Entpflichtung gegen seinen Willen gewehrt. Das ist ein klitzekleiner, aber feiner Unterschied.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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