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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 866102 | ||
Datum | 26.01.2021 11:42 MSG-Nr: [ 866102 ] | 2339 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Alexander H. Dann bin ich aber überzeugt das jedes Gericht diesen Verfahrensweg in der Luft zerreist, wenn der Herr nochmal vor Gericht zieht. das dürfte aber für diesen Herrn der Knackpunkt sein. kann der überhaupt gegen die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr bzw. die dafür beschlossene Satzung klagen? Er ist ja kein Bürger von Helsa. Den geht das gar nichts an. Sonst könnte z.B. ich ja auch dagegen klagen ;-) Helsa kann da die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung der Pflichtfeuerwehr phantasievoll ausgestalten. Solange kein Bürger von Helsa dagegen rechtlich vorgeht bzw. die Ausichtsbehörde nichts macht läuft das zunächst so wie beschlossen. Da können alle Bürger der Nachbargemeinden Kopf stehen. Trotzdem ändert sich da zunächst mal nichts und die Pflichtfeuerwehr wird mit den Bürgern von Helsa die vom Bürgermeister verpflichtet werden eingerichtet. Wenn darunter ehemalige FF-Angehörige sind die älter als 50 sind und die freudig diese Verpflichtung annehmen dürfte das auch kein Problem sein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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