Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 866101 |
Datum | 26.01.2021 11:16 MSG-Nr: [ 866101 ] | 2359 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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Mannschaftstransportwagen
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Thomas S.ich würde einen MTW bei dieser Rechnung nicht ansetzen.
Ok, hast recht, das gibt die Feuerwehr Organisationsverordnung des Landes Hessen so auch nicht her.
Sind also noch weniger.
Geschrieben von Thomas S.Ob eine einfache oder eine doppelte Reseve, also zweifach oder dreifach Besetzung jedes (taktischen) Sitzplatzes nötig ist, ist denke ich unterschiedlich in den Bundesländern und ob es um Pflicht-Mindeststärke oder um Förderbedingungen für Fahrzeugbeschaffungen geht.
Die doppelte Reserve ist die Reserve die diese Verordnung vorschreibt.
Und deswegen glaube ich nicht das die Kommune rein rechtlich auch mehr verpflichten darf.
Da eine Pflichtfeuerwehr eine starker Eingriff in die Grundrechte ist.
Und wenn sich mehr "freiwillig" verpflichten lassen, kann eigentlich von einer Pflichtfeuerwehr keine Rede mehr sein.
Wie gesagt, entweder die ziehen das richtig durch und dann eben alles ab 50 raus und nur die Sollstärke die das Gesetz hergibt oder sie machen das wischi waschi. FF auflösen (was es laut dem hessischen Feuerwehrgesetz eigentlich gar nicht gibt) Pflichtfeuerwehr gründen, und alle die man mag verpflichten.
Dann bin ich aber überzeugt das jedes Gericht diesen Verfahrensweg in der Luft zerreist, wenn der Herr nochmal vor Gericht zieht.
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