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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866100 | ||
Datum | 26.01.2021 11:12 MSG-Nr: [ 866100 ] | 2236 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Alexander H. Eine Satzung darf aber ein Gesetz nur näher ausführen, nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Im Prinzip ja, aber solange sich da jetzt keiner aus der Ü50-Fraktion beschwert, dass er verpflichtet wird, wird da nichts passieren. Und selbst wenn, dürfte damit auch nicht die ganze Satzung kassiert werden sondern nur dieser eine Punkt. Gruß, Michael | ||||
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