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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 866099 | ||
Datum | 26.01.2021 11:10 MSG-Nr: [ 866099 ] | 2524 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. In der Satzung zur Einrichtung der Pflichtfeuerwehr weicht man davon ab, und hat das Höchstalter auf 60 gesetzt. Eine Satzung darf aber ein Gesetz nur näher ausführen, nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Interessant wäre sogar weiter: zitat:"(3) Alle Einwohnerinnen und Einwohner vom vollendeten 18.Lebensjahr bis zum vollendeten 50.Lebensjahr können bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden." Zählen zu den 10 Jahre Gesamtdauer eigentlichen auch die Zeiten die man bereits freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst herangezogen wurde? | ||||
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