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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 866095 | ||
Datum | 26.01.2021 08:03 MSG-Nr: [ 866095 ] | 2593 x gelesen | ||
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In der Satzung zur Einrichtung der Pflichtfeuerwehr weicht man davon ab, und hat das Höchstalter auf 60 gesetzt. Auf den ersten Blick nicht sauber, auf den zweiten wird man aber auch diesen Punkt mit genügend anderen Stellen im Vorfeld geklärt haben. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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