Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 866072 |
Datum | 25.01.2021 12:29 MSG-Nr: [ 866072 ] | 3288 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo Daniel,
und wenn sich die Verwaltung einfallen läßt, Dich zum Dienst zu verpflichten?
Ich seh´s so wie Alexander: das hessische HBKG sieht die Prämisse bei der Aufstellung einer Gemeindefeuerwehr in der Freiwilligkeit.
Aber wie Alexander bereits zitierte:
Geschrieben von § 7 Abs. 5 HBKG Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nach §10 Abs.3 heranzuziehen (Pflichtfeuerwehr).
Das liest sich auch für mich so, daß die Gemeide ZUERST befähigte Freiwillige nehmen muß und DANN, wenn die erforderliche Anzahl an Personal nicht erreicht wird, mit Verpflichteten auffüllen darf. Helsa hat einen Zug + 100% Personalreserve = paarundvierzig Leutchens. Wenn die Gemeinde mehr Leute "einzieht" und keiner beschwert sich, auch gut...
Das worst-case-Szenario sieht ja wohl so aus, daß zum ersten Dienst der "Pflichtfeuerwehr" der ungeliebte Kamerad auch wieder mit antritt, weil er hat sich ja freiwillig gemeldet und will seinen Dienst versehen. Und dann werden ihn die "verpflichteten" Kameraden WIEDER nicht los. Dann ist die Stimmung im Eimer, die Reputation sowieso im A.... und die non-chalant-Einstellung "wenn ich keine Zeit/Lust mehr auf mein Hobby habe, hör´ ich damit auf!" ist dann aber auch nicht mehr. Da hat man dann nämlich auf seinem Verpflichtungsschreiben ein Datum draufstehen und ist bis dahin gebunden. Es sei denn, man möchte den Gemeindesäckel mit ein bißchen Barem aufbessern.
Wenn die Feuerwehr und die Kommune schon Probleme mit so einer "Prozeß-Geisel" haben, wären sie gut beraten jeden einzelnen Schritt genau zu überdenken und sich rechtlichen Beistand zu holen. Diese Fälle sind sehr selten und wie die Verwaltungsgerichte entscheiden ist somit ein wenig Kaffeesatzleserei.
Allein der Passus der Betreffende habe sich in den Dienst der Einsatzabteilung hineingeklagt ist ja eigentlich schon falsch: Laut den Presseberichten ist er seit Ende der 90er aktives Mitglied der Einsatzabteilung und wehrte sich vor dem VerwG erfolgreich gegen seinen Ausschluß... Was ist da bloß schief gelaufen: 2015 wurde er noch von den "Kameraden" zum Wehrführer gewählt (aber dann von der Kommune nicht bestätigt).
Das eine Kommune am 31.01. um 23:59 Uhr ihre Gemeindefeuerwehr auflöst, um dann am 01.02. um 00:00Uhr dieselbe wieder zu eröffnen wird von einem Verwaltungsgericht (und da wird die Sache möglicherweise WIEDER landen) bestimmt auch seeeeehr gerne gesehen...
Grüße
Nils
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