Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 866043 |
Datum | 24.01.2021 13:06 MSG-Nr: [ 866043 ] | 3547 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Geschrieben von Jürgen M.56 von 64 Freiwillige Feuerwehrleute im Ortsteil Helsa waren zurückgetreten. Die acht verbliebenen machen in der Pflichtfeuerwehr einfach weiter. Der Bürgermeister verpflichtet die 56 Mitglieder die ausgetreten sind.
+1 der Herr, der sich eingeklagt hatte.
Im übrigen sagt die Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstungder öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung FwOV)
zur Manschaftsstärke bei einer Freiwilligen Feuerwehr.
-Taktische Einheit + Personalreserve in gleicher Stärke aufstellen.
So die Feuerwehr Helsa hat Fahrzeuge.
1 Elw = 2 Mann + 2 Mann Reserve = 4
1 HLF = 9 Mann + 9 Mann Reserve = 18
1 LF = 9 Mann + 9 Mann Reserve = 18
1 MTW = 6 Mann + 6 Mann Reserve = 12
1 RW = 3 Mann + 3 Mann Reserve = 6
Somit darf die Gemeinde rein rechtlich auch nur max 58 Einwohner der Gemeinde verpflichten.
Wenn das also so wie du behauptest stimmen würde, das ein Freiwilliger nicht vor einem Verpflichteten zählt, müssen definitv 6 Mann aus der Pflichtfeuerwehr draußen bleiben.
Im übrigen finde ich es sehr dreist bis eigentlich schon fast unverschämt was hier Leute für vermeintliche Lösungen vorschlagen.
Ich kenn weder den Kläger, noch die Gemeinde noch sonst jemand dort.
Aber der gute Mann hat sich erfolgreich vor einem ordentlichen Gericht in die Feuerwehr eingeklagt.
Hier wird aufs gröbste versucht ein rechtstaatliches Urteil zu unterwandern.
Und ich hoffe sehr, das sich der Kläger, sofern er nicht in der Pflichtfeuerwehr mitmachen darf, erneut vors Verwaltungsgericht zieht und die dortigen Richter dem Bürgermeister und der Gemeinde mal zeigen wo der Hammer hängt.
Sorry, hab den Rüstwagen übersehen.
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Geändert von Alexander H. [24.01.21 13:09] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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