Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 866039 |
Datum | 24.01.2021 11:11 MSG-Nr: [ 866039 ] | 3662 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
hallo,
Geschrieben von Alexander H.Alle die, die in der Freiwilligen Feuerwehr bleiben in der Freiwilligen Feuerwehr und Personen die noch benötigt werden, werden dann eben verpflichtet.
passt doch hier wunderbar.
56 von 64 Freiwillige Feuerwehrleute im Ortsteil Helsa waren zurückgetreten. Die acht verbliebenen machen in der Pflichtfeuerwehr einfach weiter. Der Bürgermeister verpflichtet die 56 Mitglieder die ausgetreten sind.
Wenn sich alle 64 + Bürgermeister einig sind ist das ein rein formaler "virtueller" Akt. Da braucht keiner Ausrüstung bzw. Melder abgeben bzw. da muss keine pers. Ausrüstung neu verteilt werden. Das Ganze geschieht vom 31.01. auf den 01.02. um Mitternacht. Die neuen Führungskräfte werden entsprechend ihrer bisherigen Positionen vom Bürgermeister bestimmt.
Der Brandschutz ist daher zu 100% lückenlos sichergestellt.
Falls dieses Vorgehensweise nicht zu 100% rechtlich gedeckt ist würde mir als Bürgermeister das so was von egal sein.
Die Gefahr das sich ein Bürger einer Nachbargemeinde (!) sich in die neue Pflichtfeuerwehr erfolgreich einklagt und damit Rechtsgeschichte schreiben will dürfte nahezu 0 sein. Dem geht das Ganze schlichtweg einen feuchten Dreck an ;-)
Geschrieben von Alexander H.Dieser Herr steht zur Verfügung, also muß erstmal dieser genommen werden und wenn du dann immer noch Leute brauchst, (was in diesem Fall anzunehmen ist) kannst du weitere Leute dazu verpflichten.
nein. Der Dr. ist kein Bürger der Gemeinde. Der ist in Sachen Pflichtfeuerwehr komplett aus dem Rennen.
Ich bleib dabei: Die Gemeinde Helsa hat mit der Einrichtung der Pflichtfeuerwehr einen guten Schachzug gemacht.
Der danach folgende Schritt der Umwandlung der Pflichtfeuerwehr in eine Freiwillige Feuerwehr kann jetzt in Ruhe geplant und dann auch so durchgeführt werden das bestimme Probleme in Zukunft gar nicht mehr auftreten können.
Bei der Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr wird es auch eine neue Satzung geben. Und die kann entsprechend im Rahmen des Feuerwehrgesetzes gestaltet werden.
Da kann dann z.B. festgelegt werden das nur Mitglieder die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben aufgenommen werden.
Ein möglicher Knackpunkt könnte es aber geben wenn in der alten FF bzw. in der Pflichtfeuerwehr Leute sind die auch ausserhalb von Helsa wohnen. Die sind dann bei dieser Variante auch aussen vor.
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MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Geändert von Jürgen M. [24.01.21 11:13] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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