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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 866038 | ||
Datum | 24.01.2021 10:37 MSG-Nr: [ 866038 ] | 3522 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel R. Die Gemeinde Helsa hat die Pflicht eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Das geht nicht mehr freiwillig also wird eine Pflichtfeuerwehr erhoben. Und das steht genau wo? Also das eine Freiwillige Feuerwehr aufgelöst wird und dann ein Pflichtfeuerwehr gegründet wird? Das gibt in meinen Augen das hessische Brandschutzgesetz nicht her. Es heißt expliziet, es ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen, und soweit Freiwillige nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen. Also erstmal mußt du alle Leute nehmen, die du freiweillig bekommst und das fehlende Personal kannst du verpflichten. | ||||
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