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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 866034 | ||
Datum | 24.01.2021 07:22 MSG-Nr: [ 866034 ] | 3786 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel R. Dann ist es ziemlich simpel und ich denke so,oder so ähnlich wird es auch laufen. Na so einfach wie du es dir vorstellst ist das aber nicht. Die Freiwillige Feuerwehr wird nicht aufgelöst und dann eine Pflichtfeuerwehr gegründet. Die Freiwillige Feuerwehr bleibt eine Freiwillige Feuerwehr. Du verstehst den Begriff Pflichtfeuerwehr falsch. Alle die, die in der Freiwilligen Feuerwehr bleiben in der Freiwilligen Feuerwehr und Personen die noch benötigt werden, werden dann eben verpflichtet. Zitat:" Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichenFeuerwehrdienst nach §10 Abs.3 heranzuziehen (Pflichtfeuerwehr). " https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/hbkg_bekanntmachung_neufassung_2014.pdf Du kannst also nur Personen heranziehen, wenn kein Freiwilliger zur Verfügung steht. Dieser Herr steht zur Verfügung, also muß erstmal dieser genommen werden und wenn du dann immernoch Leute brauchst, (was in diesem Fall anzunehmen ist) kannst du weitere Leute dazu verpflichten. | ||||
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