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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 866030 | ||
Datum | 23.01.2021 23:37 MSG-Nr: [ 866030 ] | 3866 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Jürgen M. Der Bürgermeister muss jetzt einfach alle bisherigen Mitglieder der FF - ausser dem Kläger - zum Dienst in der Pflichtfeuerwehr verpflichten. Aber nicht nur das. Hier muss dann auch genau darauf geachtet werden das, wie bei einer Pflichtfeuerwehr üblich, gewisse Dinge voll sanktioniert werden. Auch so Dinge über die man bei einer freiwilligen Wehr hinwegsehen kann. Ich sage da nur Bußgelder usw. Es könnte im Rahmen einer Pflichtfeuerwehr auch der Anspruch der Wehrangehörigen auf Auslagenersatz (Fahrgeld usw.) genauer genommen werden. Ist also ein zweischneidiges Schwert. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jakob T. [23.01.21 23:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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