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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 866022 | ||
Datum | 23.01.2021 13:07 MSG-Nr: [ 866022 ] | 4342 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Jakob T. So eine Möglichkeit müsste es doch auch in den Gesetzen der anderen Bundesländern geben? Für BaWü beispielsweise der § 13 Abs. 3 des " FwG ": " § 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes [...] 3) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere [...] 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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