Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 866018 |
Datum | 23.01.2021 11:39 MSG-Nr: [ 866018 ] | 4377 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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Hallo!
In Rheinland-Pfalz sieht der Hebel etwas anders aus.
Hier wäre wohl der §12 eine mögliche Handhabe:
(5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen mit Ausnahme der Angehörigen der Jugendfeuerwehr und der Kinderfeuerwehr nach Anhörung der Wehrleiterin oder des Wehrleiters, in Ortsgemeinden auch der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters und der Wehrführerin oder des Wehrführers
1. aus wichtigem Grund entpflichten, insbesondere
.
.
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...bei Verhaltensweisen, die eine erhebliche oder andauernde Störung der Zusammenarbeit in der Feuerwehr, mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder der Gemeindeverwaltung, mit anderen Behörden oder mit Hilfsorganisationen verursacht haben oder befürchten lassen,
In der Regel erfolgt zeitgleich mit der Entlassung auch ein Hausverbot für die betreffende Feuerwache bzw. alle Feuerwachen innerhalb der Gemeinde wenn eine fortgesetzte erhebliche Störung des Dienstbetriebes durch die betreffende Person zu erwarten ist.
So eine Möglichkeit müsste es doch auch in den Gesetzen der anderen Bundesländern geben?
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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