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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 866011 | ||
Datum | 22.01.2021 20:03 MSG-Nr: [ 866011 ] | 4862 x gelesen | ||
Infos: | ||||
hallo, als Hintergrundinfos mal einige Gerichtsurteile: 1 L 88/12.KS - 21.05.2012 - Besetzung der Stelle eines Kreisbrandinspektors 1 L 2196/14.KS - 05.05.2015 - Entlassung eines Probebeamten wegen fehlender Bewährung 1 L 444/20.KS - 09.04.2020 - Einen Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle trifft eine Obliegenheit zur Mitwirkung im Auswahlverfahren. Das Urteil aufgrund der Kläger wieder in die Feuerwehr aufgenommen werden muss ist, so wie ich es sehe, noch nicht online ... Ergänzung: ich wurde von einem User auf diese Urteile hingewiesen. Ob und wie die jetzt genau im Zusammenhang mit einer oder mehreren bestimmten Personen stehen kann ich von hier aus nicht beurteilen ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [22.01.21 20:12] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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