Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 865977 |
Datum | 21.01.2021 15:43 MSG-Nr: [ 865977 ] | 6276 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Was aktuelleres kann man dieser Beschlussvorlage entnehmen, die heute abend dort im Rat behandelt wird:
Nachdem zwei Verwaltungsstreitverfahren beim Verwaltungsgericht Kassel durch entsprechende Erklärungen der Gemeinde Helsa im Erledigungsinteresse und zur Vermeidung weiterer Verfahrenskosten beendet worden sind, war die Gemeinde Helsa verpflichtet, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Helsa Ortsteil Helsa, der geklagt hatte, wieder in die Einsatzabteilung der Feuerwehr zu integrieren und entsprechend einzukleiden und auszustatten.
Dies geschah am 05.01.2021. Daraufhin erfolgten in der Zeit vom 06.01.2021 bis zum 08.01.2021 die Austritte aus der Freiwilligen Feuerwehr durch sämtliche Führungskräfte, nämlich die Zug- und Gruppenführer, zum 31.01.2021. Als Begründung wurde angegeben, dass aufgrund der Eingliederung des Klägers in die Einsatzabteilung schwerwiegende persönliche Bedenken gegen diesen und sein Verhalten in der Einsatzabteilung bestehen und unüberbrückbare Zweifel an dessen kameradschaftlicher Eignung als wesentlichem Bestandteil des für den Einsatz- und Übungsdienst zwingend erforderlichen kameradschaftlichen Zusammenhaltes vorliegen.
Am 09.01.2021 wurde die Einsatzabteilung über diesen Sachverhalt informiert, die Dienstversammlung wurde aufgeteilt in mehrere Gruppen. Informationserteilung und Aussprache erfolgten jeweils durch den Wehrführer in Anwesenheit des Gemeindebrandinspektors, seiner Stellvertreter und des Bürgermeisters der Gemeinde Helsa. Der Kläger war als Mitglied der Einsatzabteilung anwesend. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltungen erklärten weitere Angehörige der Einsatzabteilung ihren Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr zum 31.01.2021, so dass im Augenblick insgesamt 56 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Helsa Ortsteil Helsa ihren Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr zum 31.01.2021 erklärt haben, das sind ca. 93 Prozent der Einsatzabteilung.
Die Folge hiervon ist, dass die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Helsa Ortsteil Helsa nicht mehr einsatzfähig ist, so dass die Gemeinde die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe gem. § 3 Abs. 1 HBKG nicht mehr erfüllen kann.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 21.01.2021 12:45 |
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Maik7 G.7, Hofgeismar |
| 21.01.2021 14:08 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 21.01.2021 14:19 |
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Thom7as 7H., Dornstadt |
| 21.01.2021 15:43 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft | |