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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Amtsanmaßung: Mit Feuerwehr-Jacke unterwegs | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 865698 | ||
Datum | 09.01.2021 12:53 MSG-Nr: [ 865698 ] | 4263 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Ne "Einsatzjacke"? Amtsanmaßung? Bitte Rubrik ändern in Jux + Tollerei. jein wenn es eine Jacke wäre wo nur "FEUERWEHR" draufsteht dann wäre das Tragen dieser Feuerwehr-Jacke kein Problem. Wenn aber der Name der Feuerwehr ( = Gemeindename ) und ev. sogar noch ein Wappen drauf ist dann kommt es schon in die Richtung "Amtsanmaßung". Wobei ich der Ansicht bin das man die Umstände dazu würdigen muss. Wenn jemand so eine Jacke mit der Aufschrift "Feuerwehr Frankfurt" ein LKW belädt dürfte man das juristisch anders bewerten als wenn jemand mit der selben Jacke als Feuerwehrmann auftritt und z.B. Anweisungen an Personen gibt oder Zutritt mit dem Verweis auf die Feuerwehr fordert. Ich kann mir gut vorstellen das in dem Plettenberger Fall das juristisch glimpflich ausgeht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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