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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Historie Gefahrenmatrix, Gefahren der Einsatzstelle? | 24 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 865555 | ||
Datum | 03.01.2021 16:54 MSG-Nr: [ 865555 ] | 2272 x gelesen | ||
Hallo, ich kann folgende Informationen bieten: Symanowski, »Gefahren der Brandstelle (Gefahrenlehre), in: Der Feuerwehrmann auf der Schulbank, Heft 5, 6. Auflage: Es werden dort die folgenden Gefahren behandelt 1. Ausbreitung des Brandes 2. Atemgifte und Sauerstoffmangel 3. Chemische Stoffe (Chemikalien) 4. Einsturz 5. Elektrizität 6. Explosionen und Gefäßzerknalle 7. Ionisierende Strahlung Rempe, Klösters, » Feuerlöschtaktik. Das Planspiel im friedensmäßigen Brandschutz.« in: Der Feuerwehrmann auf der Schulbank, Hefte 18a und 18b, 5. Auflage: Es werden folgende Gefahren behandelt: - Ausbreitung des Brandes - Atemgifte - Atomare Gefahren - Chemische Stoffe - Explosionen und Stichflammen - Einsturz - Elektrizität Gefahren werden nach ihrer Wirkung auf Menschen, Tiere und Sachen beurteilt, es gibt aber noch keine Gefahrenmatrix. Im Text heißt es: »Nach dem Grundsatz, daß die Menschenrettung der Brandbekämpfung immer vorausgeht, werden zuerst die Gefahren für Menschen beurteilt. Hierbei unterscheiden wir fremde Menschen, das sind die Einwohner, die wir zu schützen haben, und eigene Kräfte. Es ist verständlich, daß bei verschiedenen Gefahren die fremden Menschen stärker gefährdet sind als die eigenen Kräfte. Die eigenen Kräfte sind aufgrund ihrer Ausbildung und Ausrüstung in der Lage, manchen Gefahren wirkungsvoller entgegenzutreten.« (Heft 18a, S. 17). Ferner wird dort geschrieben: »Als Grundsatz gilt für diesen Punkt, daß die Gefahren in der Reihenfolge: 1. Gefa.hre'n für Menschen, 2. Gefahren für Tiere und 3. Gefahren für Sachwerte behandelt werden. Die Rettung von Menschenleben hat also in jedem Falle den Vorrang. Aufgrund der im vorherigen Abschnitt beurteilten Gefahren muß erwägt werden, welche Gefahr für Menschen vorhanden ist und daher zuerst bekämpft werden muß. Hierbei kann es notwendig sein, daß die Rettung der Menschenleben nur möglich ist, wenn gleichzeitig der Brand bekämpft wird. Unter Umständen kann die Rettungsmannschaft nur unter Vornahme eines Rohres zu den bedrohten Menschen vordringen. Bei der Bekämpfung der Gefahren für Tiere sind hiermit in der Regel Nutztiere gemeint. Selbstverständlich kann dieser Punkt nicht so weit ausgelegt werden, daß evtl. die Rettung eines Schoßhündchens oder eines Kanarienvogels der Rettung größerer Sachwerte vorangestellt wird. Besoiidere Bedeutung hat die Rettung der Tiere z. B. in landwirtschaftlichen Gebäuden, wo in jedem Falle die Rettung des Viehbestandes der Bekämpfung des Brandes vorgezogen wird. Bei der Bergung von Tieren soll der Einsatzleiter nach Möglichkeit die Hilfe der Personen in Anspruch nehmen, die mit den Tier'en vertraut sind. Bei der Bekämpfung der Gefahren für Sachwerte ist nicht nur davon auszugehen, welche Sachen den größten Wert darstellen und damit bei deren Vernichtung ein großer wirtschaftlicher Schaden verursacht würde, sondern vor allen Dingen auch, wie sich die Sachwerte bei der Verbrennung verhalten. Es ist zu beurteilen, ob der Brand in einem Material sich besonders schnell ausdehnen kann und damit ein übergreifen des Feuers auf andere Gebäudeteile oder auf andere Materialien ermöglicht wird.« (Heft 18b, S. 3940) »Der Feuerwehr auf der Schulbank« wurde wohl vom damaligen LFV NRW herausgegeben und auch an der Landesfeuerwehrschule (heute IdF NRW) als Lehrunterlage verwendet. Leider wird in den Heften kein Erscheinungsjahr angegeben, nach Layout, Bildmaterial und Sprachstil zu urteilen muss es sich aber um Publikationen der 1970er, vielleicht frühe 1980er Jahre handeln. (Auf jeden Fall sind PLZ noch vierstellig, d. h. Erschiendungsjahr sicher vor 1993.) Beste Grüße Stephan | ||||
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