Ende November machte eine ähnliche Meldung aus Görlitz die Runde. In der Ratsvorlage, hier unter "STR/0222/19-24" zu finden (oder Stadtrat, 26.11.2020) heißt es dazu:
Bei der Überprüfung der im Jahr 2015 beschafften Feuerwehrschutzkleidung des Einsatzdienstes der Feuerwehr wurden bei einem Großteil der Bekleidung gravierende Schäden an den Membranen festgestellt. Diese Schäden vermindern die Schutzwirkung der Feuerwehrschutzkleidung in so starken Maße, dass eine weitere Verwendung der Bekleidung zur Brandbekämpfung im Innenangriff nicht mehr zulässig ist. Es besteht die Gefahr, dass sich die Feuerwehrangehörigen bei Brandeinsätzen starke Verletzungen durch Verbrennungen oder Verbrühungen zuziehen. Dasmit der Prüfung der Feuerwehrschutzkleidung beauftragte Unternehmen hat festgestellt, dass sich an den Jacken die Abstandshalter der Membran lösen und diese deshalb nicht mehr voll einsatzfähig sind. Die Jacken dürfen nur noch zu Übungszwecken getragen oder müssen entsorgt werden. Eine Reparatur ist nicht möglich.
Sofort nach Feststellung dieses Zustandes wurden durch das Fachamt die dringend notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die Sicherheit der Einsatzkräfte im Einsatzdienst zu gewährleisten. Die betroffene Bekleidung wurde aussortiert und durch Bekleidung aus dem Pool der Feuerwehr bzw. durch Leihkleidung verschiedener Herstellerfirmen ersetzt. Insgesamt ist der Bestand jedoch nicht ausreichend, um den nötigsten Bedarf zu decken. Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ist auch die fortdauernde Aussonderung weiterer Bekleidungsstücke not-wendig.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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