Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Frage aus der Führerscheinprüfung? | 30 Beiträge |
Autor | Henr8ik 8B., Albersdorf / SH | 865385 |
Datum | 23.12.2020 20:13 MSG-Nr: [ 865385 ] | 1033 x gelesen |
Abblendlicht alleine reicht nicht aus, soweit korrekt. Das ist im Zitat damit begründet, dass viele Fahrzeuge auch am Tag Abblendlicht einschalten. Wenn man nun drei Fahrzeuge mit Abblendlicht hintereinander hat, ist das selbstverständlich nicht als geschlossener Verband zu erkennen (in den allermeisten Fällen ist es auch keiner). Klar, das passt also Kennzeichnung dann nicht.
Im Zitat konkret begründet: "Daß Kraftfahrzeuge mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren, obwohl die derzeitige Beleuchtungsverhältnisse hierzu keinen Anlaß geben, kommt erfahrungsgemäß verhältnismäßig häufig vor und kann die verschiedensten Gründe haben."
--> Das passt für Blaulicht nicht. Das haben die meisten Autos schließlich nicht einmal. Damit ist das Zitat eben nicht mehr auf Blaulicht übertragbar. Beim Blaulicht ist die Kennzeichnung eindeutig gegeben. Mehrere Fahrzeuge mit Blaulicht hintereinander werden die meisten als Kolonne (geschlossener Verband als Begriff ist sicher nicht so bekannt) deuten. Zudem ist Blaulicht sicherlich eine Sonderbeleuchtung, Abblendlicht nicht.
Btw: Was hat der Verkehrsminister mit den Flaggen zu tun? Die sind ja gar nicht vom Verkehrsministerium geregelt. Und es ist schon heute kaum verboten, z.B. Flaggen auf beide Seiten des Fahrzeugs anzubringen (Sichtbarkeit auch von rechts) oder besser sichtbare Farben zu wählen (z.B. hellblau statt dem dunklen blau, das man oft sieht)
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