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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage aus der Führerscheinprüfung? | 30 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz | 865379 | ||
Datum | 23.12.2020 17:28 MSG-Nr: [ 865379 ] | 1235 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass die Polizei nur deswegen das Einsatzhorn verwendet (?), um die Kolonnenfahrt abzusichern und für die Kolonne selbst nicht höchste Eile geboten war. Also war dem Löschzug freie Bahn zu schaffen. Wie kommt man anhand des Videos darauf? Vielleicht war das eine Einsatzhundertschaft auf dem Weg zur Unterstützung von Kollegen, die angegriffen wurden, also auf dem Weg zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben. Wir wissen es nicht, daher sollten wir nicht vermuten. Als Maschinist des Feuerwehrfahrzeuges darf man sich auch nicht ohne weiteres da reinzwängen, das war nicht richtig. Grundsätzlich gibt es keinen Vorrang von Einsatzfahrzeugen untereinander wenn sie Sonderrechte in Anspruch nehmen. Eine Polizeikolonne muss auch nicht mit Flaggen gekennzeichnet werden. | ||||
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