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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage aus der Führerscheinprüfung? | 30 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 865377 | ||
Datum | 23.12.2020 16:43 MSG-Nr: [ 865377 ] | 1202 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. Blaue Flaggen gibt es nur im geschlossenen Verband, da die Polizei (mal wieder) keine Flaggen gesetzt hat, ist es wirklich auch nur eine Kolonne von zufällig hintereinander fahrenden Polizeifahrzeugen ohne daraus ableitbare Wirkungen für andere am Verkehr teilnehmende. In Kurz; Nö Die Erklärung wurde schon geschrieben den Rest kann man in der StVO §27 lesen. Davon ab wundert mich was es hier so zu lesen gibt, denn eigentlich ist es doch so einfach eben weil und der Gesetzgeber nicht jeden einzelnen Schritt vorschreibt. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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