Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Österreich: Strafe bei falscher Feuerwehr-Bekleidung ? #
| 26 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 865279 |
Datum | 17.12.2020 13:43 MSG-Nr: [ 865279 ] | 1984 x gelesen |
Geschrieben von Heiko L.Mit der Sichtweise kann man auch an die Thematik herangehen ... und schon gibts wieder Individuallösungen.
... ja: es macht wenig Sinn über Dinge zu lamentieren, die wir nicht ändern können ... hier die Verwaltungsstruktur Deutschlands mit den Ländern als eigentliche Träger des Staates -> Art. 30 GG: "Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt." und der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 (2) GG).
Insofern: "Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden."
Gruß
Gerhard
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