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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausgangsbeschränkungen und Feuerwehrs - war: Coronavirus in Deutschland | 30 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 865151 | ||
Datum | 12.12.2020 06:14 MSG-Nr: [ 865151 ] | 2514 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. - Übungen nach 20 Uhr: nein Woraus interpretierst du hier das vor 20 Uhr Übungen erlaubt sind? Weiter unten ist aufgeführt, das die Beschränkungen auch tagsüber gelten, mit div. Lockerungen der Beschränkung. Zitat:"Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu: -Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit - Angehörigen des eigenen Haushalts. - Erledigung von Einkäufen. - Ansammlungen und private Veranstaltungen im privaten Raum mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Mehr Informationen zu den Kontaktbeschränkungen finden Sie in unserem FAQ. - Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien - Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts - Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz." | ||||
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