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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKatastrophenfall in Bayern9 Beiträge
AutorFran8z S8., München / 865064
Datum08.12.2020 09:14      MSG-Nr: [ 865064 ]1259 x gelesen

Eine Einbindung des Landtages ist gemäß BayKSG nicht nötig, die zuständige obere Katastrophenschutzbehörde stellt hier das bayerische Innenministerium dar. Ich denke, dieser Umstand entsteht aus der (teilweise durchaus berechtigten) Kritik der Vergangenheit, dass zu viele "einschränkende" Maßnahmen ohne Parlamentsbeteiligung beschlossen wurden.

Bei der ersten Feststellung des Katastrophenfalls im März (https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-17-maerz-2020/) wurde tatsächlich meines Wissens der Landtag nicht beteiligt.

Zusätzlich zum Katastrophenfall wurde dieses Jahr durch das Bayerische Infektionsschutzgesetz der sogenannte "Gesundheitsnotstand" geschaffen (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSG/true). Diese Karte wird aber wohl nicht gezogen, da das Gesetz zum 31.12.2020 ausläuft.

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