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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Katastrophenfall in Bayern | 9 Beiträge | ||
Autor | Fran8z S8., München / | 865064 | ||
Datum | 08.12.2020 09:14 MSG-Nr: [ 865064 ] | 1259 x gelesen | ||
Eine Einbindung des Landtages ist gemäß BayKSG nicht nötig, die zuständige obere Katastrophenschutzbehörde stellt hier das bayerische Innenministerium dar. Ich denke, dieser Umstand entsteht aus der (teilweise durchaus berechtigten) Kritik der Vergangenheit, dass zu viele "einschränkende" Maßnahmen ohne Parlamentsbeteiligung beschlossen wurden. Bei der ersten Feststellung des Katastrophenfalls im März (https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-17-maerz-2020/) wurde tatsächlich meines Wissens der Landtag nicht beteiligt. Zusätzlich zum Katastrophenfall wurde dieses Jahr durch das Bayerische Infektionsschutzgesetz der sogenannte "Gesundheitsnotstand" geschaffen (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSG/true). Diese Karte wird aber wohl nicht gezogen, da das Gesetz zum 31.12.2020 ausläuft. | ||||
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