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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausgangsbeschränkungen und Feuerwehrs - war: Coronavirus in Deutschland | 30 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 865037 | ||
Datum | 06.12.2020 19:37 MSG-Nr: [ 865037 ] | 2481 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard D. das kann Zeit kosten. und die meisten Einsätze dürften sich nach Aufnahme der Personalien eh erledigt haben. Die meisten von uns haben ja irgendwas von der FW dabei, sei es der Melder oder div. Schildchen im PKW bis hin zum Dienstausweis. Wenn der Ordnungsbeauftragte trotzdem meint seinen Dienst ....vollumfänglich auszuführen würde dann einfach mal mit einer Anzeige wg § 323c 2 reagieren. Klar kommt nix bei rum, aber rumsprechen wird sich das auf jeden Fall. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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