Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausgangsbeschränkungen und Feuerwehrs - war: Coronavirus in Deutschland | 30 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, Bergisch Gladbach / HA Köln / NRW | 865033 |
Datum | 06.12.2020 18:38 MSG-Nr: [ 865033 ] | 2638 x gelesen |
Sammelbegriff
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Kommt wohl auf die größe der Kommune an,
im zweifel kennt der SB vom ORdnungsamt die FA persönlich und stellt das ein bevor da irgendwer noch bemüht werden muss.
In der Stadt läuft das dann wohl auf Anfrage an Amt 37 und Bestätigung FA XY war am xx.yy. im Einsatz,
Verfahren eingestellt.
Bei mir hat mein AG bereits im Frühjahr eine Bescheinigung erstellt,
da unsere Mitarbeiter aus verschiedenen Kommunen kommen ist das auch sinnvoller.
Letztlich könnte man auch einen Dienstausweis dafür nutzen ;-)
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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| 29.01.2020 08:16 |
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