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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausgangsbeschränkungen und Feuerwehrs - war: Coronavirus in Deutschland | 30 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 865032 | ||
Datum | 06.12.2020 17:58 MSG-Nr: [ 865032 ] | 2706 x gelesen | ||
hallo, ich denke das sollte so wie mit den Strafzetteln ablaufen: - Ordnungsamt stellt Strafzettel aus (z.B. falsch Parken) - Feuerwehrangehöriger sagt das der im Einsatz war - Ordnungsamt prüft und zieht Bussgeldbescheid zurück jetzt - Ordnungsamt stellt Bussgeld- bzw. Ordnungsgeldbescheid aus ( wg. Verstoss gegen Corona-Auflagen) - Feuerwehrangehöriger sagt das der im Einsatz war - Ordnungsamt prüft und zieht zurück Ich sehe da kein Problem. Gerade bei Strukturen mit Freiwilligen Feuewehren bleiben den Behörden da nichts Anderes übrig. Der GMV sagt einem auch das die sinnvollen Auflagen in solchen speziellen Fällen automatisch ausgesetzt werden müssen. Ich würde den Aufwand mit Bescheinigungen nicht unbedingt machen. Hab ja auch keine Bescheinigung dabei die verhindert das ich beim Falschparken hinterm Gerätehaus keine Strafzettel bekomme. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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