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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausgangsbeschränkungen und Feuerwehrs - war: Coronavirus in Deutschland | 30 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 865002 | ||
Datum | 06.12.2020 08:36 MSG-Nr: [ 865002 ] | 3146 x gelesen | ||
Guten Morgen Geschrieben von Alexander H. Unter was fällt nun das Mitglied der FF? Das habe ich mich bei den Allgemeinverfügungen hier von " Mannhein " oder " Ludwigshafen " und " Speyer " auch gefragt. Ich würde mich auf als FF-Angehöriger im Alarmfall auf diesen triftigen Grund beziehen: " Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind, " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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