Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Cell Broadcast - war: Bundesweiter Warntag | 128 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 864756 |
Datum | 28.11.2020 17:45 MSG-Nr: [ 864756 ] | 5230 x gelesen |
Infos: | 09.12.22 DE-Alert: Der Test von Cell Broadcast kam (viel) zu spät 09.12.22 Podcast: Über Warnsysteme und Cellbroadcast | Mit Thomas Blinn, Sprecher der AG Kritis 11.08.22 Cell Broadcast: "DE-Alert" nun doch auch für ältere Handys 06.12.21 Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung MWV) - Vom 1. Dezember 2021 18.08.21 Cell Broadcast für die Warnung der Bevölkerung kommt 22.09.20 EU-Alert
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1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
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| weggeWARNttag - Der Warntag2020 - AG KRITIS Ein gemeinsamer Gastbeitrag von Herbert Saurugg, Andreas Kling, Björn Vetter, Jens von den Berken und unserem AG KRITIS Mitglied Manuel AtugPaper der AG KRITIS: weggeWARNttag ? Der Warntag2020 Der Warntag 2020 und die Abberufung Ungers als Vergrößerungsglas für die seit langem bestehenden Defizite im Bevölkerungsschutz. Eine unvorbereitete Bevölkerung, Ladehemmungen in der Warnapp NINA und abgebaute [?] AG KRITIS |
hallo,
ev. tut sich was:
... Eine Warninformation darf keine Pull-Information sein, die ein Benutzer aktiv einholen muss. Eine Warninformation muss das Push-Prinzip mit Weckfunktion abdecken. Eine Warn-App, die bei einem Handy im Vibrationsmodus oder im Nachtmodus stumm bleibt, verliert erheblich an Wirkung der Schutzfunktionalität. Die Lücke im System ist der aktive Part des Benutzers, der die Warn-App NINA aktiv herunterladen muss. Der Erreichungsgrad ist noch zu schlecht. Andere Länder nutzen dazu Cell Broadcast, bei dem eine SMS an alle Geräte in einer Netzzelle gesendet wird. Christoph Unger wurde unlängst im Spiegel zitiert, dass man von dieser Möglichkeit der Warnung Abstand genommen habe, da die Mobilfunknetze wie man etwa an Silvester sieht im Fall der Fälle nicht ausreichen. Darüber hinaus gäbe es Datenschutzprobleme, da auch Bewegungsdaten erfasst würden. Zwischenzeitlich wurde im Spiegel-Artikel diese Aussage richtigerweise durch das BBK nachträglich korrigiert, Stichwort offene Fehlerkultur. Es heißt nun Cell-Broadcasting wird derzeit aber von keinem deutschen Mobilfunkanbieter angeboten und steht daher zu Zwecken der Bevölkerungswarnung aktuell nicht zur Verfügung.
Es gibt argumentativ keine Grundlage gegen Cell Broadcast. Es funktioniert technisch in vielen anderen Ländern der Welt einwandfrei, die EU hat entsprechende Weichen mit einer Verordnung gestellt. Gerade dann, wenn die Mobilfunknetze völlig überlastet sind und Daten an Apps wie NINA nicht mehr durchkommen, funktionieren Cell Broadcasts aufgrund der sehr geringen Datenlast noch am wahrscheinlichsten. Die Funktion wird von so ziemlich allen Mobiltelefonen unterstützt, da Cell Broadcasts im amerikanischen, asiatischen und auch im europäischen Absatzmarkt der Gerätehersteller genutzt werden. Der datenschutzrechtliche Einwand, dass Bewegungsdaten erfasst würden, ist nicht haltbar. Im Gegenteil: Bei Cell Broadcasts gibt es keinen Rückkanal es kann nicht nachvollzogen werden, welches Gerät die Nachricht empfangen hat. Die Telekommunikationsanbieter in Deutschland warten vermutlich nur noch auf eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Hier wäre das BMI gefordert, sich aktiv in die Gesetzgebung und die Umsetzung einzubringen. Aber Prävention ist nicht sexy und damit erlangt man offenbar nicht genügend Wählerstimmen. ...
Mal sehen wie sich das nun entwickelt. Das BBK ist da nun ein Schritt weiter:
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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| 03.06.2020 08:04 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Bundesweiter Warntag | |