Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Mitglied im Ortskommando gem. Mustersatzung | 18 Beiträge |
Autor | Benj8ami8n H8., Velpke / Niedersachsen | 864516 |
Datum | 23.11.2020 07:06 MSG-Nr: [ 864516 ] | 1008 x gelesen |
Niedersachsen
Guten Morgen Sabrina
In der Mustersatzung NDS steht im § 6, Absatz 3 wer zum Ortskommando gehört.
(3)
Das Ortskommando besteht aus
a) der Ortsbrandmeisterin oder dem Ortsbrandmeister als Leiterin oder Leiter,
b) der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin oder dem stellvertretenden Ortsbrandmeis-
ter,
c) den Führerinnen und Führern taktischer Feuerwehreinheiten (§ 4) als Beisitzerinnen
oder Beisitzer kraft Amtes,
d) der Jugendfeuerwehrwartin oder dem Jugendfeuerwehrwart, der Schriftwartin oder
dem Schriftwart, der Gerätewartin oder dem Gerätewart und der oder dem Sicher-
heitsbeauftragten
als bestellte Beisitzerin oder Beisitzer.
Dort wird nur von den Führerinnen und Führern der taktischen Feuerwehreinheiten geschrieben, nicht von deren Stellvertreter. Somit nimmt meiner Auffassung nach der Stellvertreter nur an z.B. einer Kommandositzung Teil, wenn die/der taktische Führerin/Führer selbst nicht teilnehmen können.
Gruß Benni
Alle von mir geschriebenen Texte, stellen
nur meine persönliche Meinung dar.
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