News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrückezeit zu langsam | 184 Beiträge | ||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 864512 | ||
Datum | 22.11.2020 23:12 MSG-Nr: [ 864512 ] | 4758 x gelesen | ||
Hi Adrian, Geschrieben von Adrian R. Ich vermute es soll für den Bürger kein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Hilfsfrist geschaffen werden. Es wäre ja tatsächlich problematisch wenn die Versicherung auf Schadensersatz klagen könnte weil die FF erst nach 11 Minute da war. ...genau diese Befürchtungen hat der Bay. Gemeindetag desöfteren geäußert: eventuelle Haftungsproblematiken, Anspruchserwartungen d. Bevölkerung, Geld, Geld, Geld etc. Die "10 Minuten" sollen lt. Verwaltungsgerichtsbarkeit die grundsätzliche Planungsgrundlage und Richtschnur für den Beginn des "Erst- und Basiseinsatzes" darstellen. Was auch immer das heißen mag. "Grundsätzlich" aber im juristischen Sinn zu verstehen: "grundsätzlich" = "in der Regel" -> und für Juristen gibt´s keine Regel ohne Ausnahme. Immerhin wurden die Hilfsfristkriterien 1989 nicht für flächige Landkommunen im vorderen Oberpfälzer Wald entwickelt, sondern für Städte mit Berufsfeurwehr. Grüße Nils | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|