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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrückezeit zu langsam | 184 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 864504 | ||
Datum | 22.11.2020 20:15 MSG-Nr: [ 864504 ] | 5019 x gelesen | ||
Geschrieben von Nils J. Die Vollzugsbekanntmachung hat aber keinen gesetzlichen Charakter! Sie ist eine Verwaltungsvorschrift. Ist aber egal. Verwaltungsvorschriften haben eine unmittelbare rechtliche Bindung der Behörden. Und wenn in einer Verwaltungsvorschrift drin steht, die Hilfsfrist beträgt 10 Minuten, dann sind die Behörden, in dem Fall die Kommune, verpflichtet die Feuerwehren so aufzustellen, das die Hilfsfrist von 10 Minuten eingehalten wird. | ||||
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