Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG #
| 82 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 864327 |
Datum | 18.11.2020 10:53 MSG-Nr: [ 864327 ] | 1156 x gelesen |
Geschrieben von Wolfgang K.Nein es ist nicht der Datenschutz ..... was dann? "Die mobilen Retter sind aufgrund der hohen Anzahl an nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus derzeit nicht im Einsatz."
Ob es datenschutzrechtlich (oder alarmierungstechnisch) möglich ist, den Helfern mitzuteilen ob jemand Corona hat, ist doch völlig wumpe, denn dafür müsste man das erstmal wissen. Es gibt aber dummerweise eine hohe Anzahl in der Bevölkerung, die wissen es selber nicht, und es gibt Patienten, die auf der Straße umkippen, da weiß man zunächst nichtmal wer das überhaupt ist. Ergo: selbst wenn jetzt alle Gesundheitsämter ihre Listeneinträge sekundengenau mit allen Einsatzleitrechnern abgleichen würden, bei gleichzeitig völliger Grenzschließung und Abschuss aller Datenschützer Richtung Mond, selbst dann kann man mit diesen Daten in der Realität nix anfangen, und das Risiko der (Erst)helfer nicht einschränken.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 10.11.2020 08:17 |
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Neum7ann7 T.7, Bayreuth Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | |