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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Weisungsbefugnis FUK Niedersachsen bei Feuerwehrhäusern | 3 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 864320 | ||
Datum | 18.11.2020 09:17 MSG-Nr: [ 864320 ] | 1777 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Hier findest du eine Menge Infos dazu. Hält man sich an die Grundlagen wird wohlkaum etwas passieren. Baut Feuerwehrs nach gut dünken und gefährlich kann die Aufsichtsperson auch Anlagen stillegen. Die rechtlichen Grundlagen in Kurzform gibts hier . Besonders interessant ist Kapitel 3.1 da steht was zum gesetzlichen Auftrag und wo man das im gesetz findet. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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