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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, Bergisch Gladbach / HA Köln / NRW | 864285 | ||
Datum | 16.11.2020 18:03 MSG-Nr: [ 864285 ] | 1332 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo z. Ich gehe davon aus, dass in einem nicht verschlüsseltem POCSAC Netz bisher Name, Adresse und Verdachtsdiagnose übermittelt wurden. Per scanner und freier PC Software kann sich das dann jeder auf sein Handy schicken lassen: Presse, Blaulichtfotografen oder neugierige Nachbarn. Nein, das wir typischer Weise nicht nach 30 min bei Facebook stehen. Mir sind da durchaus RD-Bereiche bekannt die konsequent verschlüsseln um dieses Problem zu umgehen. Sehr zum Leidwesen von manchem Blaulicht Fotografen/Filmer. Geschrieben von Ingo z. In dem Sinne sind die ganzen Alarmierungsapps natürlich sichererer als unverschlüsselte DME oder (auch immer unverschlüsselte ) SMS. SMS und beliebige Apps sind grundsätzlich nicht sicher ? ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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