Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 864280 |
Datum | 16.11.2020 14:30 MSG-Nr: [ 864280 ] | 1372 x gelesen |
1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
Nach dem die Diskussion hier etwas abgebogen ist: Ich gehe davon aus, dass in einem nicht verschlüsseltem POCSAC Netz bisher Name, Adresse und Verdachtsdiagnose übermittelt wurden. Per scanner und freier PC Software kann sich das dann jeder auf sein Handy schicken lassen: Presse, Blaulichtfotografen oder neugierige Nachbarn. Nein, das wir typischer Weise nicht nach 30 min bei Facebook stehen.
Das Problem gab es andernorts natürlich auch schon. In Hamburg z.B. wurden dann im Rettungsdienst nur noch die Besatzungen über DME Alarmiert und der Einsatzauftrag kommt dann per Tetra-SDS ins Fahrzeug.
In dem Sinne sind die ganzen Alarmierungsapps natürlich sichererer als unverschlüsselte DME oder (auch immer unverschlüsselte ) SMS.
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| 10.11.2020 08:17 |
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Neum7ann7 T.7, Bayreuth Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | |