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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 864279 | ||
Datum | 16.11.2020 14:29 MSG-Nr: [ 864279 ] | 1314 x gelesen | ||
Geschrieben von Werner G. Aber doch nicht bitte gleich über DME oder App an alle Kam., die vielleicht garnicht am jeweiligen Einsatz teilnehmen..... weil das ja alles Quasseltanten sind und nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegen? Vielleicht hat der eine oder andere Kamerad ja auch einen Risikopatienten daheim und steigt dann nicht ins Auto wenn er es vorher weiß? Es gilt nicht nur die Betroffene Person zu schützen, sondern auch die Einsatzkräfte. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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