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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 864170 | ||
Datum | 11.11.2020 13:52 MSG-Nr: [ 864170 ] | 2193 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich B. Naja, im Prizip wäre das möglich. Wir nutzen hier im Norden als First-Responder-App die "Mobile Retter" App. Da werden dann immer die dem Einsatzort nächsten Helfer drüber alarmiert. Wenn ich jetzt als Einsatzort das FW-Haus setze und dann für den Kleinalarm z.B. eine Gruppe alarmiere, würden auch nur neun Leute alarmiert. Das mit der passenden Qualifikation (Fahrer, Gruppenführer, AGT-Träger) würde man da dann wohl auch noch reinprogrammiern können. Problematisch sehe ich hierbei, dass die Kameraden, welche neberm Feuerwehrhaus wohnen dann ständig fahren, während die Kameraden am anderen Ende des Ortes keine Alarme mehr abbekommen. Bei Sonderfahrzeugen oder den Führungsdiensten der Kreisbrandisnpektion kann diese Alarmierungsart allerdings sehr interessant sein. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | ||||
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