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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 28 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 864149 | ||
Datum | 10.11.2020 17:04 MSG-Nr: [ 864149 ] | 1391 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Nils J. Da kann sich schon ein gemeinsamer Schlauchpool schwierig gestalten, wenn nur noch der Gemeindename und nicht mehr der Ortswehrname aufgedruckt werden soll... Mich wunderst, dass es noch vier-fünf Jahrzehnte nach den Gemeindereformen solche Eigensinnigkeiten vorkommen, sowas sollte eigentlich doch vorbei sein ? "Wappen-Fahrzeugaufschriften-Streitereien" etc. unter Feuerwehrabteilungen sind mir hier eher noch von vor Jahrzehnten bekannt. Wenn Du also schon innerhalb einer Kommune mehrere Feuerwehren und Interessen hast, wie willst Du da überkommunal was zusammenführen? Mit viel Geduld, Beharrlichkeit und ..... ?? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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