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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 28 Beiträge | ||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 864103 | ||
Datum | 09.11.2020 18:33 MSG-Nr: [ 864103 ] | 1916 x gelesen | ||
Hallo Bernhard, würde mich sehr wundern, wenn das überhaupt in einem einzigen Fall angeleiert worden ist: Wir haben in Bayern innerhalb der Kommunen ja schon "x" eigenständige Feuerwehren, die sich teilweise innerkommunal nicht "grün" sind. Geschützt werden diese u.a. durch Eingemeindungsverträge aus den kommunalen Gebietsreformen der 70iger, die den Weiterbestand der jeweiligen Ortsfeuerwehren garantieren. Da kann sich schon ein gemeinsamer Schlauchpool schwierig gestalten, wenn nur noch der Gemeindename und nicht mehr der Ortswehrname aufgedruckt werden soll... Wenn Du also schon innerhalb einer Kommune mehrere Feuerwehren und Interessen hast, wie willst Du da überkommunal was zusammenführen? Was öfters mal genutzt wird, sind übergreifende Fahrzeugbeschaffungen, da dabei die Fahrzeugförderung um 10% höher ausfällt. Und selbst des gestaltet sich schon schwierig - Feuer brennt halt zwei Orte weiter komplett anders... Grüße Nils | ||||
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