1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo Adrian,
war absehbar, daß die VollzBekBayFwG nach der Änderung des BayFwG vor 2(?) Jahren überarbeitet wird.
Zwei-drei Dinge sind mir aufgefallen:
Geschrieben von Adrian R.
1.2 Hilfsfrist
Dispositionszeit von 1.5 min festgesetzt, Hilfsfrist auf 8.5 min präzisiert. (Vorher 10 min ab Anruf)
Nö! In Artikel 1.2 Satz 2 (der komplett unverändert blieb) stehen immer noch die 10 Minuten. An der Hilfsfrist selber hat sich also nix geändert. Die Zusammensetzung derselben wurde aber konkretisiert: Hier wird mMn eine Tür geöffnet, wie mit verkürzten Alarmierungswegen umgegangen werden kann (digitale Alarmierung ab 2021 läßt grüßen!). Eine Dispozeit von 1,5 min ist ja z.B. bei einer auflaufenden BMA illusorisch. Bei Digitalalarmierung werden wir da wohl nur noch von Sekunden sprechen. Im Moment nudeln bei umfangreichen Alarmierung die 5-Ton-Folgen allerdings teilw. noch, da sitz´ ich schon längst in meinem Auto... Die 8,5 min sollten nur für Ausrücke- und Anfahrtszeit angenommen werden.
Geschrieben von Adrian R.
1.5 Fürsorgepflicht, Absatz komplett neu
"Insbesondere haben die Gemeinden sicherzustellen, dass die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsschutzes, (...)"
...finde ich dahingehend interessant, daß das Thema der Arbeitssicherheit in Teilbereichen der Feuerwehr und insb. der Verwaltungen eher nonchalant gehandhabt wird. Notwendige Aushänge, Alarm- Bewegungs- und Fluchtwege in GH´s, Diesel-Emmisionen, Platzbedarfe, Wechselwäsche bei Kontaminierungen: bei strenger Auslegung dürfte sich so manche Feuerwehr/Verwaltung von einer FaSi aber was anhören. Aber in der neuen DGUV 49 hat sich ja nix relevantes geändert ;-)
Und darüber
Geschrieben von Adrian R.
4.7 Leistung von erster Hilfe, Absatz komplett neu
"Feuerwehren, die nicht als First Responder alarmiert werden (...)
hatten wir schon hier diskutiert. Da müssen jetzt wohl einige, auch hier im Forum, ihre Einschätzung überdenken...
Allerdings sollte man immer im Hinterkopf behalten, daß es sich bei der VollzBekBayFwG
Geschrieben von VG Regensburg / AZ RO 3 K 02.2309 (...)um keine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift mit bindender Wirkung (handelt). Vielmehr stellt die Präambel der Vollzugsbekanntmachung selbst klar, dass die (...) Bekanntmachung, (...) nur "Hinweise auf die Rechtslage und Empfehlungen" enthält
Liebe Grüße
Nils
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